§ 301 Rechnung versenden

§ 301 Rechnung versenden


Um eine Rechnung über den § 301 Prozess versenden zu können, bedarf es wie gewohnt erst einmal den Schritt der Abrechnungsvorbereitung. 
Wie Sie eine Verordnung zur Abrechnung vorbereiten, lesen Sie in diesem Artikel: Wie bereite ich eine Verordnung für die Abrechnung vor? (vivoinform.de)
Rechnungen werden in jedem Fall immer über den Reiter "Abrechnung“ in der Verordnung erstellt, NICHT über den Button "Rechnung" im Bereich "Reha-Prozess“. Dieser dient ausschließlich der Übermittlung von Zusatzleistungen wie den Fahrtkosten.



Nachdem die Abrechnungsvorbereitung erfolgreich durchgeführt wurde, können Sie, wie gewohnt, eine Einzelrechnung erzeugen. VivoInform generiert Ihnen je nach Konfiguration, einen Beleg als PDF-Datei oder öffnet Ihnen den Rechnungsbeleg im Browser. Sie haben nun die Möglichkeit, die Rechnung zu drucken. Im gleichen Zuge wird ein digitaler § 301 Datensatz generiert und automatisch versendet. Dieser Vorgang ist nun auch in der Prozessübersicht sichtbar. Zudem wird hier die Rechnungsnummer im Infofeld angezeigt.



Wie Sie §301 Verordnungen in VivoInform abrechnen können, erfahren Sie in folgendem Video



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