Absage Kostenträger

Absage Kostenträger

Eine Absage (Kostenträger) wird versendet, wenn Sie diese vom Kostenträger über die §301 Nachrichten, telefonisch oder auf einem anderen Weg übermittelt bekommen. 

Ist eine Verordnung bereits Bewilligt, und Sie bekommen über die §301 Nachrichten eine Absage, verknüpfen Sie diese bitte mit der jeweiligen Verordnung. Hier wird nun automatisch der Prozess "Absage (Kostenträger)" in der Verordnung hinterlegt und Sie können die Verordnung auf Patient nicht erschienen setzen (s.u.).

Bekommen Sie die Absage telefonisch oder anderweitig mitgeteilt, ist dieses über den Button Absage (Kostenträger) im Reha-Prozess der Verordnung zu hinterlegen. 



Anschließend öffnet sich folgendes Fenster:



Zugeordnetes Dokument (Anhänge)
Es besteht immer die Möglichkeit ein Dokument an die Nachrichten zu hängen. Dafür gehen Sie bitte auf die drei kleinen Punkte hinter dem Feld "Dokument". Hier  können nun auf die E-Akte des Patienten zugreifen und einzelne Dokumente, die zuvor in der E-Akte hinterlegt wurden, auswählen. Wenn es sich um ein medizinisches Dokument handelt, haben Sie die Möglichkeit, die Zusatzinformation "Ist med." zu übermitteln. Dies spielt für die anschließende Zuordnung und Weiterverarbeitung beim Kostenträger eine entscheidende Rolle.

Absage (Kostenträger)
Absagedatum: Hinterlegen Sie hier bitte das Datum der Absage.

Nachdem Sie die Angaben hinterlegt haben, gehen Sie im Funktionsbereich, auf Abschließen + ohne versenden.
Anschießend können Sie die Verordnung auf "Patient nicht erschienen" setzen. 




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