Patienten Löschliste:
Gesperrte oder als "zu löschen" markierte Patienten sind in der Liste der Funktion „zu Löschen od. Gesperrt" aufgelistet, hier ist auch das endgültige Löschdatum vermerkt. Das Löschdatum wird anhand vorhandener Informationen und Dokumentationen zum Patienten automatisch berechnet.
Diese Funktion ist nur bei entsprechenden Berechtigungen einsehbar. Um den Vorgaben der Datenschutzgesetze zu entsprechen, verfügt VivoInform über Funktionen zu Export, Sperrung und Löschung von Patientendaten.
Um Patienten als „zu Löschen od. Gesperrt" zu markieren, werden die Befehle in der Patientenkartei genutzt. Dazu rufen Sie sich einen Patienten über die Funktion „Patientenverwaltung" auf und führen den entsprechenden Befehl durch, dies erfolgt auch beim Export der Patientendaten.
Patientendaten exportieren:
Laut DSGVO haben betroffene Personen das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Dazu gibt es den Befehl im Funktionsmenü der Patientenverwaltung "Alle Patientendaten exportieren" .
Wird dieser Button betätigt, muss im Anschluss ein Speicherort gewählt werden, in den die gesamte E-Akte des Patienten exportiert wird. Weiter wird ein PDF-Dokument erzeugt, in welchem alle zum Patienten abgelegten Daten enthalten sind.
Patienten sperren:
Der Befehl "Patienten Sperren" im Funktionsmenü der Patientenverwaltung verhindert den Zugriff auf die Patientendaten von allen Benutzern, die nicht über die Berechtigung für zum Sperren verfügen. In Ihrem Unternehmen sollten nur ein oder zwei Personen, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte über diese Berechtigung verfügen.
Wie Sie Berechtigungen einstellen finden Sie
hier .
Patientendaten lassen sich nur sperren, wenn keine laufenden Verordnungen vorhanden sind.
Versucht ein Benutzer ohne die entsprechenden Berechtigungen auf einen gesperrten Patienten zuzugreifen (zum Beispiel aus einem Termin im Terminplan heraus), erscheint nur eine anonymisierte Patientenmaske mit dem Hinweis, dass die Patientendaten gesperrt sind.
Patienten löschen:
Zusätzlich hat jeder EU-Bürger ein „Recht auf Vergessenwerden". Dazu gibt es den Befehl "Patient Löschen" im Funktionsmenü der Patientenverwaltung.
Nach der Betätigung dieses Buttons wird der Patient zunächst gesperrt, vorausgesetzt, es existieren keine laufenden Verordnungen. Außerdem wird ein Löschdatum 10 Jahre in die Zukunft gesetzt, da laut Gesetzeslage eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für medizinische Unterlagen besteht. Ist dieses Datum erreicht, werden alle Daten unwiderruflich vom System gelöscht.