Unter Umständen kann es vorkommen, dass Sie eine Rechnung (d.h. eine oder mehrere abgerechnete Verordnungen oder einen verkauften Artikel) wieder stornieren müssen. Beispiele hierfür sind etwa fehlerhaft eingegebene Preise, irrtümlich verkaufte Artikel oder abgerechnete Leistungen oder auch Rücksendungen einer Rechnung seitens des Kostenträgers.
Zum Stornieren gehen Sie wie folgt vor:
1) Öffnen Sie die Funktion „Journal Buchhaltung“:
2) Wählen Sie die Kostenstelle aus, in der die Abrechnung erfolgt ist
3) Tippen Sie in das Suchfeld unterhalb der Auswahl der Kostenstelle die Rechnungs-, Quittungs- oder Gutschriftsnummer ein, die Sie stornieren möchten (in diesem Beispiel „RE17-1700“).
4) Öffnen Sie den Datensatz mit Doppelklick.
5) Es erscheint folgende Maske:
6) Hier können Sie nun im Funktionsmenü auf den Knopf
klicken.
7) Es erscheint der Stornierungsbeleg in Form einer Gutschrift, welchen Sie für die Unterlagen Ihres Kunden ausdrucken können. Diese Gutschrift können Sie auch nach dem Schließen jederzeit über die Funktion „Journal Buchung“ aufrufen.
Der Beleg ist nun storniert.
Kommt es zu der Fehlermeldung: „Es konnte kein Abrechnungsbeleg gefunden werden" wurde die Verordnung manuell auf „extern Abgerechnet" gesetzt. Mehr dazu finden Sie
hier.
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