Testverfahren zur §301 Kommunikation

Testverfahren zur §301 Kommunikation

Bevor Sie in den Livebetrieb des elektronisches Datenaustausches mit den Kostenträgern übergehen, bieten diese ein Testverfahren an, um die Kommunikationswege zu sichern um somit einen reibungslosen Ablauf bei der "Ende zu Ende" Verschlüsselung zwischen Leistungsträger und der Einrichtung gewährleisten zu können.

Um an diesen Punkt des Testverfahrens zu gelangen, müssen Sie Ihr Unternehmen vorab zwingend als neuer "§301-Kommunikator" bei den Leistungsträgern anmelden. Informationen dazu finden Sie im Artikel VivoInformWeiter sollten Sie im Bereich Administration“ -> „Stammdaten Unternehmen“ -> „E-Mail, alle relevanten Felder für den Datenaustausch konfiguriert haben.

In der Regel sendet Ihnen der Kostenträger nach erfolgreicher Anmeldung einen Testdatensatz (meist eine "Bewilligung") zu. Diese Nachricht finden Sie dann im Funktionsbereich "Rehaprozess" -> "Nachrichten §301".



Nachdem die Testnachricht mit der Verordnung verknüpft wurde, haben Sie die Möglichkeit, über den Rehaprozess in der Verordnung nun eine Antwort zurückzusenden, dies könnte z. B. eine Absage der Einrichtung oder eine Aufnahmemitteilung sein.



Erhalten Sie im Laufe der Tage keine Fehlermeldung via §301-Nachricht, können Sie davon ausgehen, dass die Kommunikation sichergestellt ist und Sie somit in den "Go-live" Modus wechseln können.
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