Wie gehe ich mit Rechnungsfehlbeträgen um? (Rechnungskürzung und Rechnung auf Kostenträger)

Wie gehe ich mit Rechnungsfehlbeträgen um? (Rechnungskürzung und Rechnung auf Kostenträger)



Es kann unter Umständen vorkommen, dass Rechnungen durch den Kostenträger gekürzt werden oder Sie einen Mehrbetrag von Ihrem Abrechnungszentrum überwiesen bekommen, da sich die Preise (beispielsweise über den Jahreswechsel) geändert haben.
Wie Sie für Leistungen Preise und Gültigkeiten richtig festlegen finden Sie hier .

1. Rechnungskürzung
Haben Sie in den OPOS-Einstellungen „Rechnungskürzungen (intern)" gewählt, dann können diese in den Funktionen „Journal Buchhaltung", „OPOS" oder dem Beleg in der Patientenkartei erfolgen. Dazu ist zunächst die Teilzahlung zu verbuchen. Im „Journal Buchhaltung" und im „OPOS" kann dies direkt erfolgen. In der Patientenkartei wählen Sie den Beleg und gehen dann auf „Öffnen" im Funktionsmenü.  


Ist die Teilzahlung verbucht lässt sich über    der Restbetrag ausbuchen und eine Quittung als PDF über den Fehlbetrag wird erzeugt. Wurde eine Überweisung  getätigt, wird keine  automatische  Quittung erstellt, da in diesem Fall die Überweisung der Beleg ist.  Sollte doch eine Quittung gewünscht sein, sind im Buchungsjournal alle Belege nochmals hinterlegt  und ausdruckbar.


2. Mehrbetrag verbuchen
Sollten Sie von Ihrem Abrechnungszentrum mehr als den Rechnungsbetrag überwiesen bekommen (nicht aktuelle Preiseinstellung) haben Sie die Möglichkeit diesen Mehrbetrag über einen Umweg im System zu verbuchen. 
Wechseln Sie in die Kostenträgerübersicht und wählen Sie das entsprechende Abrechnungszentrum aus und wählen Sie im Reiter Belege "Neu" aus.



Fügen Sie die Kostenstelle hinzu und wählen Sie den Belegtext aus.

Tipp: Nehmen Sie im Belegtext Bezug auf den ursprünglichen Beleg um eine einfachere Zuordnung zu gewährleisten



Fügen Sie eine Belegposition mit dem entsprechenden Differenzbetrag hinzu und wählen Sie die Einstellungen zum Konto und zur MwSt. vor. Sollten Sie unterschiedliche MwSt. Sätze haben bietet es sich an mehrere Positionen anzulegen.



Der so erzeugte Beleg muss anschließend in der OPOS als bezahlt vermerkt werden.

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