Zuzahlung erstellen und weitere Optionen

Zuzahlung erstellen und weitere Optionen



In der Verordnung haben Sie nicht nur über den Button "Zuzahlung erstellen" die Möglichkeit diese direkt zu kassieren, auch im Funktionsmenü "Zuzahlung" stoßen Sie auf jene Funktionalität.
Hier bekommen Sie zusätzliche Optionen mögliche Zuzahlungen oder Rechnungen an Kostenträger zu generieren: 

1. Zuzahlung erstellen 
2. Zuzahlung auf Rechnung erstellen 
3. Zuzahlung an Krankenkasse (auf Rechnung) 
4. Zuzahlungsdifferenz parken 
5. Zuzahlung manuell auf 0 setzen 

1. ZUZAHLUNG ERSTELLEN
Um eine Zuzahlung zu erstellen, stellen Sie sicher, dass Sie alle Einstellungen korrekt hinterlegt haben. Bitte beachten Sie auch, dass Sie, um eine Zuzahlung erstellen zu können, auch die entsprechenden Berechtigungen besitzen müssen.
Zuzahlung mit Barzahlung oder via EC-Lastschrift:
Gehen Sie wie folgt vor:
1) Rufen Sie sich die Verordnung auf, für die Sie eine Zuzahlung erstellen möchten.
2) Im Funktionsmenü der Verordnung erscheint nun ein Zuzahlungsknopf.



3) Klicken Sie auf den Knopf und klicken Sie im folgenden Fenster auf „Ja“.
4) Es erscheint die Zuzahlungsmaske.



5) Wählen Sie eine Zahlungsart aus:
  1. Sollten Sie EC wählen, müssen Sie die EC-Karte in das EC-Lesegräte stecken.
  2. Soll mit einem Gutschein gezahlt werden, müssen Sie die Gutscheinnummer hinterlegen. 
  3. Soll via Lastschrift gezahlt werden muss ebenfalls die Karte eingelesen werden oder die Bankdaten, manuell hinterlegt werden. 
6) Klicken Sie nun auf kassieren und der Beleg wird erzeugt. 
2. ZUZAHLUNG ERSTELLEN (AUF RECHNUNG)

Gehen Sie wie folgt vor:
1) Rufen Sie sich die Verordnung auf, für die Sie eine Zuzahlung erstellen möchten.
2) Wählen Sie im Funktionsmenü der Verordnung die Registerkarte „Zuzahlung“ aus:



3) Klicken Sie auf den Knopf „Zuzahlung erstellen (auf Rechnung)“.
4) Klicken Sie auf den Knopf und klicken Sie im folgenden Fenster auf „Ja“.
5) Es erscheint die Zuzahlungsmaske.



6) Klicken Sie auf „Speichern".
7) Sie können den Beleg nun ausdrucken.
Achtung! Sollten Sie die Zuzahlung nicht auf Rechnung erstellen sondern über SEPA-Lastschrift abrechnen, muss die generierte IBAN mit der auf der EC - Karte des Patienten überprüft werden. Beim Einlesen der Bankkarte wird die IBAN auf der Grundlage des Bankleitzahlenverzeichnisses der Deutschen Bundesbank erstellt. Dieses wird ca. einmal im Quartal aktualisiert und es kann daher zu Abweichungen kommen. Lesen sie dazu Bankleitzahlen importieren.
3. ZUZAHLUNG AN KRANKENKASSE (AUF RECHNUNG)

Bestand nicht die Möglichkeit, die Zuzahlung des Patienten direkt zu kassieren, haben Sie die Möglichkeit, eine Rechnung an den zuständigen Kostenträger zu senden. Hierfür gehen Sie genau wie im Schritt zwei "Zuzahlung erstellen auf Rechnung" vor. 

4. ZUZAHLUNGSDIFFERENZ PARKEN
Um Heilmittelverordnungen zur Abrechnung vorbereiten zu können, muss vorab das Kriterium der kassierten Zuzahlung erfüllt worden sein. Hat ein Patient die Zuzahlung vergessen zu bezahlen, kann die Zuzahlung „zwischen geparkt“ und zu einem späteren Zeitpunkt kassiert werden. Die Verordnung kann nun trotzdem zur Abrechnung vorbereitet werden.



5. ZUZAHLUNG MANUELL AUF 0 SETZTEN
Weiter können Sie eine Zuzahlung manuell zurücksetzen oder mit 0,00 € verbuchen. Gibt es irgendeine Art Unstimmigkeit wonach die Zuzahlung nicht kassiert werden kann, benutzt man dazu den Button "Zuzahlung manuell auf 0" setzen. Die Zuzahlung kann durchaus auch an den Kostenträger übergeben werden. Hierfür benutzen Sie "Zuzahlung an Krankenkasse (Rechnung)". 

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