zu Löschen od. Gesperrt

zu Löschen od. Gesperrt



Patienten Löschliste:
Zu löschende  oder gesperrte Patienten sind in der Liste der Funktion „zu Löschen od. Gesperrt" aufgelistet, hier ist auch das endgültige Löschdatum vermerkt. Das Löschdatum wird durch die Software an Hand vorhandener Informationen und Dokumentationen zum Patienten automatisch berechnet. Diese Funktion ist nur bei entsprechenden Berechtigungen einsehbar. Um den Vorgaben der Datenschutzgesetze zu entsprechen verfügt VivoInform über Funktionen zum Export, Sperrung und Löschung von Patientendaten.
Um Patienten der Liste in der Funktion „zu Löschen od. Gesperrt" hinzuzufügen, sind die Befehle in der Patientenkartei zu nutzen. Dazu rufen Sie sich einen Patienten über die Funktion „Patientenverwaltung" auf und führen den entsprechenden Befehl durch, dies erfolgt auch beim Export der Patientendaten.


Patientendaten exportieren:
Laut DSGVO haben betroffene Personen das Recht Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Dazu gibt es den Befehl im Funktionsmenü der Patientenverwaltung " Alle Patientendaten exportieren" .


Wird dieser Knopf geklickt ist im Anschluss ein Speicherort zu wählen, dorthin werden die gesamte E-Akte und alle Dokumentationen zum Patienten exportiert und ein PDF erzeugt, in welchem alle zum Patienten abgelegten Daten enthalten sind und Dokumentationen im Verlauf aufgeführt sind.



Patienten sperren:


Der Befehl im Funktionsmenü der Patientenverwaltung " Patienten sperren" verhindert den Zugriff auf die Patientendaten von allen Benutzern, die nicht über die Berechtigung auf gesperrte Patienten zuzugreifen. In Ihrem Unternehmen sollten nur eine oder zwei Personen, wie der Datenschutzbeauftragte über diese Berechtigung verfügen.

Wie Sie Berechtigungen einstellen finden Sie hier .
Patientendaten lassen sich nur sperren, wenn keine laufenden Verordnungen vorhanden sind.

Versucht ein Benutzer ohne die entsprechenden Berechtigungen auf einen gesperrten Patienten zuzugreifen (zum Beispiel aus einem Termin im Terminplan heraus), erscheint nur eine anonymisierte Patientenmaske mit dem Hinweis, dass die Patientendaten gesperrt sind.


Patienten löschen:
Zusätzlich hat jeder EU-Bürger ein „Recht auf vergessen werden". Dazu gibt es den Befehl im Funktionsmenü der Patientenverwaltung " Patient Löschen" .


Nach der Betätigung dieses Knopfes wird der Patient zunächst gesperrt, sollten keine laufenden Verordnungen vorhanden sein. Außerdem wird ein Löschdatum 10 Jahre in die Zukunft berechnet, da laut Gesetzeslage eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für medizinische Unterlagen besteht, ist dieses Datum erreicht werden alle Daten unwiderruflich vom System gelöscht.

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