Rechnungen teilweise stornieren

Rechnungen teilweise stornieren



Es ist möglich, eine Rechnung nur teilweise zu stornieren. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn Sie bei der Abrechnung eine Sammelrechnung erstellt haben. Eine teilweise Stornierung ist z.B. sinnvoll, wenn von einer MLA-Sammelrechnung eine Verordnung wieder vom Kostenträger zurückgesendet wird und Sie nur diese eine Verordnung erneut abrechnen müssen. Damit eine erneute Abrechnung möglich ist, muss die Verordnung jedoch erst storniert werden. Die komplette Stornierung (wie hier beschrieben) hätte den Nachteil, dass auch die Verordnungen storniert werden, welche korrekt abgerechnet wurden.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit eine komplette Rechnung mit mehreren Verordnungen, nur teilweise zu stornieren. Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
1) Öffnen Sie die Funktion "Verordnungen abgerechnet“.



2) Rufen Sie die Verordnung auf, welche Sie stornieren möchten und öffnen diese mit einem Doppelklick.
Anmerkung: Wenn Sie mehr als eine Verordnung aus einer Rechnung stornieren, rufen Sie die Verordnungen nacheinander auf!
3) Klicken Sie im Funktionsmenü auf die Registerkarte „Abrechnung“:
4) Wählen Sie hier den Knopf „Abrechnung stornieren“:



Das System fragt nach, ob Sie wirklich diese Verordnung stornieren möchten. Ist dies der Fall, so klicken Sie auf „Ja“.



5) Es erscheint nun die Gutschrift, welche Sie ggf. für Ihre und die Unterlagen Ihres Kunden ausdrucken können. Diese Gutschrift können Sie sich auch nach dem Schließen jederzeit über die Funktion „Journal Buchung“ wieder aufrufen.

6) Die Verordnung ist nun storniert, kann korrigiert werden und erneut für die Abrechnung vorbereitet werden. Für die Gesamtrechnung bedeutet dies, dass diese nun teilweise storniert ist. Dieses können Sie auch im Buchungsjournal nachvollziehen.
Wichtig: Teilweise stornierte Rechnungen können nicht mehr komplett storniert werden. Um eine teilweise stornierte Rechnung komplett zu stornieren, müssten Sie alle noch nicht stornierten Verordnungen der Rechnung wie in dem hier beschriebenen Kapitel stornieren.

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