Verordnungen abrechnen

Verordnungen abrechnen



Ist die Behandlung eines Patienten abgeschlossen oder alle auf einer Verordnung angegebenen Behandlungstermine abgeschlossen/durchgeführt, kann eine Verordnung abgerechnet werden.
Zunächst muss jede Verordnung für die Abrechnung vorbereitet werden. Schauen Sie sich hierfür den Artikel "Wie bereite ich eine Verordnung für die Abrechnung vor?" an.
Um Verordnungen abzurechnen, wird im Funktionsbereich „Patienten- und Terminverwaltung“ die Funktion „Verordnungen abrechnen“ gewählt.


In der erscheinenden Liste sind alle abrechnungsfähigen Verordnungen. In den Auswahlfeldern mit der Bezeichnung „Kostenstelle“ oder „Kostenträger“ kann eine Kostenstelle oder ein Kostenträger gefiltert und alle abrechnungsfähigen Verordnungen dieses Kostenträgers angezeigt werden. Danach werden einzelne oder mit Mehrfachauswahl (STRG-Taste halten beim Klicken) mehrere bis alle Verordnungen dieses Kostenträgers ausgewählt. 
Es wird nun über den Knopf "Auswahl abrechnen" die Abrechnung gestartet.


Erscheint folgende Fehlermeldung: „MLA Fehler: Hauptabrechchnungs-IK-Nummer der Einrichtung fehlt - die Hauptabrechnungs-IK-Nummer der Einrichtung fehlt." Prüfen sie bitte die Systemeinstellungen!“, so muss zuerst die Hauptabrechnungs-IK-Nummer in der Funktion „Stammdaten Unternehmen“ im Funktionsbereich Administration hinterlegt werden.
Zusätzlich wird im Bereich "Rechnung erstellen" eine Fristenprüfung der eingespielten Zertifikate (Annahmestellenzertifikat) durchgeführt. Sie werden somit auf mögliche Ablaufdaten hingewiesen. 

Es erscheint diese Maske in der, soweit mehrere Verordnungen vorbereitet sind, auch eine Sammelrechnung erstellt werden kann.

Je nach Auswahl im Funktionsmenü öffnet sich eine Einzel-, Sammel- oder Sammelrechnung (mit Einzelrech.), die auszudrucken ist.
Das System prüft automatisch, ob eine MLA-fähige Abrechnung vorliegt. Ist dies der Fall, so wird die Abrechnung automatisch verschickt. Nach der Abrechnung öffnet sich dann noch der Begleitzettel zum Ur.-Beleg.

Verordnungen extern abrechnen
Es besteht die Möglichkeit beispielsweise über ein Abrechnungszentrum die Verordnungen abzurechnen. Sehen sie dazu Verordnungen Extern abrechnen.
Achtung: Der Knopf „Extern Abrechnen" in der Verordnung bezieht sich nicht auf das Abrechnen mit einem externen Dienstleister sondern auf die Benutzung eines Dritt-Programms, mit dem die Abrechnung durchgeführt wird. Rechnungen für Verordnungen die mit „Extern Abrechnen" gekennzeichnet werden nicht in VivoInform erstellt!!
Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.

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