Was bedeutet es, wenn ein Kostenträger/Abrechnungsstelle nicht konfiguriert ist?

Was bedeutet es, wenn ein Kostenträger/Abrechnungsstelle nicht konfiguriert ist?

Ist ein Kostenträger/eine Abrechnungsstelle nicht konfiguriert, so fehlen dem System wichtige Informationen, damit die Verordnung abschließend bearbeitet und abgerechnet werden kann. Dieses können folgende Punkte sein: Adresse, Debitorennummer und Preisgruppenzuordnung.
Die Adresse eines Kostenträgers/einer Abrechnungsstelle können Sie unter dem Reiter „Anschriften“ definieren.
Die Preisgruppen- und Debitorennummernzuordnung nehmen Sie wie folgt vor: Eine nicht vollständige Konfiguration eines Kostenträgers/einer Abrechnungsstelle fällt immer erst dann auf, wenn diese/r in einer Verordnung ausgewählt wurde, hierfür gibt es eine spezielle Ansicht in der Liste „Kostenträger“.

Diese rufen Sie wie folgt auf:

1) Rufen Sie sich die Liste „Kostenträger“ auf.



2) Im oberen Teil der Liste gibt es ein Auswahlfeld, in dem „Standard Ansicht“ steht. Klicken Sie auf das Feld.



3) Wählen Sie hier die Ansicht „Kostenträger in Verordnungen“ aus.



4) Die nun angezeigten Datensätze sind alles Kostenträger/Abrechnungsstellen, die aktuell in einer Verordnung hinterlegt sind.



5) Filtern in der Spalte „Debitorennummer“ oder (nicht beide Spalten zusammen filtern!) „Preisgruppenzuordnung“ nach „Leerfeldern“:



6) Es werden nun, je nachdem in welcher Spalte Sie filtern, alle Kostenträger/Abrechnungsstellen in Verordnungen angezeigt, bei denen Sie noch eine Preisgruppe oder Debitorennummer zuordnen müssen. Tun Sie dies, indem Sie jeden Datensatz einzeln öffnen und die Eintragungen vornehmen.

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