Mit dieser Funktion können Sie Nachberechnungen für bereits abgerechnete Verordnungen durchführen.
Dies ist besonders nützlich, wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Nachverhandlung mit einem Kostenträger eine Einigung über rückwirkend höhere Leistungsabrechnungen erzielen.
Bevor Sie eine Nachberechnung durchführen können, müssen Sie eventuelle Änderungen in der Verordnung des Patienten vornehmen oder auch vergessene Leistungen wie eine Hygienepauschale hinzufügen.
Sollten Sie für Änderungen die Verordnung wieder öffnen müssen, ändern Sie den Verordnungsstatus von "Abgerechnet" auf "Termine vergeben".
Nachdem Sie die erforderlichen Änderungen vorgenommen haben, setzen Sie den Verordnungsstatus wieder auf "Abgerechnet".

In diesem
Artikel erfahren Sie, wie Sie den Status einer Verordnung ändern können.
Im Arbeitsbereich der Nachberechnung stehen Ihnen mehrere Filterfunktionen zur Verfügung. Nutzen Sie diese, um den Nachberechnungszeitraum einzugrenzen. Klicken Sie anschließend auf den Button „Anwenden“, um den Suchvorgang zu starten. Setzen Sie einen Haken bei den nachzuberechnenden Verordnungen.
Über den Button "Rechnungen erstellen" können Sie dann eine neue Rechnung generieren.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, über den Button "Neu" eine neue Verordnung zu erstellen und abzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass eine Nachberechnung nur angezeigt wird, wenn sich die Verordnung des Patienten im Status "Abgerechnet" befindet. Wenn Sie eine Rechnung aufgrund eines Fehlers storniert haben, wechselt der Verordnungsstatus von "Abgerechnet" in "Termine vergeben" und es kann keine Nachberechnung durchgeführt werden