Mit dieser Funktion können Sie Nachberechnungen für bereits abgerechnete Verordnungen durchführen. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Nachverhandlung mit einem Kostenträger eine Einigung über rückwirkend höhere Leistungsabrechnungen erzielen.
Voraussetzung: Verordnung anpassen
Bevor Sie eine Nachberechnung durchführen können, müssen Sie eventuelle Änderungen in der Verordnung des Patienten vornehmen oder auch vergessene Leistungen – wie zum Beispiel eine Hygienepauschale – hinzufügen.
- Sollten Sie für die Änderungen die Verordnung wieder öffnen müssen, ändern Sie den Verordnungsstatus von „Abgerechnet" auf „Termine vergeben".
- Nehmen Sie die erforderlichen Änderungen vor.
- Setzen Sie den Verordnungsstatus anschließend wieder auf „Abgerechnet".
In diesem
Artikel erfahren Sie, wie Sie den Status einer Verordnung ändern können.
Nachberechnung durchführen
- Öffnen Sie den Arbeitsbereich der Nachberechnung.
- Nutzen Sie die verfügbaren Filterfunktionen, um den Nachberechnungszeitraum einzugrenzen.
Bis Datum auf den letzten Termin / Entlassungsdatum setzen - Klicken Sie auf den Button „Anwenden", um den Suchvorgang zu starten.
- Setzen Sie einen Haken bei den Verordnungen, die nachberechnet werden sollen.
- Klicken Sie auf „Rechnungen erstellen", um eine neue Rechnung zu generieren.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, über den Button „Neu" eine neue Verordnung zu erstellen und abzurechnen.
Eine Nachberechnung wird nur angezeigt, wenn sich die Verordnung des Patienten im Status „Abgerechnet" befindet.Wenn Sie eine Rechnung aufgrund eines Fehlers storniert haben, wechselt der Verordnungsstatus von „Abgerechnet" zu „Termine vergeben". In diesem Fall kann keine Nachberechnung durchgeführt werden.
Verordnung wird trotz eingegebener Zusatzposition nicht in der Nachberechnung angezeigt
Es kommt gelegentlich vor, dass eine Verordnung nicht in der Nachberechnung erscheint, obwohl Sie eine Zusatzposition hinterlegt haben. Dafür gibt es in der Regel eine der folgenden Ursachen:
Rückwirkend eingetragene Zuzahlungsbefreiung
Wurde für den Patienten nachträglich – also rückwirkend – eine Zuzahlungsbefreiung eingetragen, wirkt sich dies auf die Nachberechnung aus und die Verordnung wird nicht mehr angezeigt. Prüfen Sie in diesem Fall die Zuzahlungsdaten des Patienten.
Kein Termin vorhanden
Der Datumsfilter der Nachberechnung greift auf den letzten Termin der Verordnung zurück. Ist zu der Verordnung kein Termin erfasst, existiert kein „letzter Termin" – und die Verordnung fällt damit aus dem Datumsfilter heraus. Kontrollieren Sie, ob zur Verordnung mindestens ein Termin hinterlegt ist.
Es besteht bereits eine Nachberechnung
Wurde für die Verordnung bereits eine Nachberechnung durchgeführt, wird sie kein weiteres Mal in der Nachberechnung aufgeführt. Sie erkennen dies im Verkauf, indem Sie dort die Ansicht „Abgerechnete Verordnungen" auswählen. Dort sehen Sie, ob für die Verordnung bereits eine Nachberechnung existiert.
Wenn eine erwartete Verordnung fehlt, prüfen Sie diese drei Punkte in der genannten Reihenfolge:
Ist ein Termin vorhanden?
Wurde die Zuzahlungsbefreiung rückwirkend geändert?
Wurde bereits nachberechnet (Ansicht „Abgerechnete Verordnungen" im Verkauf)?
Nachberechnung von Zusatzleistungen richtig anlegen
Wenn für eine Zusatzleistung (z. B. Patientenfahrten) ab einem bestimmten Datum ein neuer Preis gilt, darf die bestehende Position nicht einfach auf den neuen Preis geändert werden. Stattdessen müssen zwei separate Positionen mit den jeweiligen Mengen und Preisen angelegt werden.