Mit dieser Funktion können Sie zu bereits abgerechneten Verordnungen etwaige Nachberechnungen durchführen.
Wurde z. B. im Verlauf einer Nachverhandlung mit einem Kostenträger die Einigung für rückwirkend höhere Leistungsberechnung getroffen, können Sie alle Verordnungen, die im jeweiligen Zeitraum abgerechnet wurden, korrigieren und mittels der Funktion "Nachberechnung" noch einmal absenden.
Ebenfalls ist es möglich, Leistungen, die Sie vergessen haben anzugeben, wie z.B. eine Hygienepauschale, im Nachhinein an den Kostenträger nachzuberechnen.

Hierfür müssen Sie als erstes die Änderungen in der Verordnung des Patienten vornehmen.
Um eine Verordnung im abgerechneten Status bearbeiten zu können, müssen Sie den Verordnungsstatus von "Abgerechnet" auf "Termine Vergeben" ändern.
Nachdem Sie die Änderungen vorgenommen haben, setzen Sie den Status wieder auf "Abgerechnet".

In
diesem Artikel können Sie nachlesen, wie Sie den Status einer Verordnung ändern können.
Im Arbeitsbereich der Nachberechnung befinden sich mehrere Filterfunktionen. Anhand dieser können Sie sich den Nachberechnungszeitraum eingrenzen. Durch den Button „Anwenden“ starten Sie den Suchvorgang. Durch Setzen des Hakens können Sie nun die nachzuberechnenden Verordnungen auswählen.
Anschließend können Sie über den Button "Rechnungen erstellen" eine neue Rechnung erstellen.
Weiter können Sie über den Button "Neu" eine Verordnung erstellen und ebenso abrechnen.

Eine Nachberechnung wird hier nur angezeigt, wenn sich die Verordnung vom Patienten bereits im Status "Abgerechnet" befindet.
Haben Sie z.B. eine Rechnung aufgrund eines Fehlers storniert und die Abfrage "Verordnung zum Beleg" mit "Ja" bestätigt, wechselt der Verordnungsstatus von "Abgerechnet" in "Termine vergeben".
Sie müssen hier bitte zuerst den Status der Verordnung, wie oben beschrieben, wieder in "Abgerechnet" ändern, um anschließend erneut eine Nachberechnung durchführen zu können.