Sie haben neben der normalen Abrechnung auch die Möglichkeit eine Zwischenabrechnung zu erstellen.
In folgenden Verordnungstypen ist eine Zwischenrechnung möglich:
- Private Krankenversicherung
- Rehabilitationssport / Funktionstraining
- AHB, AGM, amb. Rehabilitation und Nachsorgeprogramme der DRV
- AHB, AGM, amb. Rehabilitation der gesetzl. Krankenkasen
- berufsgenossenschaftliche Verordnung
Dieses bedeutet Sie können eine Verordnung z.B. bereits nach der Hälfte der Einheiten abrechnen, wenn der Patient dieses wünscht oder es vom Kostenträger gefordert wird.
Gehen Sie hierfür in die Verordnung bei der Sie eine Zwischenabrechnung durchführen möchten.
Überprüfen Sie die Verordnung und gehen anschließend in den Reiter "Abrechnung" und klicken auf
"Für Abrechnung vorbereiten".
Es öffnet sich nun die Maske der Abrechnungsvorbereitung.
Hier können Sie nun die Termine eintragen oder, bei schon komplett verplanten Verordnungen, Termine die noch nicht abgerechnet werden sollen entfernen. Anschließend gehen Sie auf "Speichern".
Der Status der Verordnung ändert sich in diesem Fall nicht auf "Abrechnungsfähig", sondern behält den Status "Termine vergeben". Sie haben nun die Möglichkeit im Reiter Abrechnung die Zwischenrechnung
zu erstellen.
Gehen Sie auf Zwischenrechnung erstellen, wird hier eine Rechnung erzeugt. Im Verordnungstyp "Private Krankenversicherung" können Sie zuvor noch die Zahlart auswählen und anschließend wird der jeweilige Beleg erzeugt.