Die Rehasport Teilnahmebestätigung ist der schriftliche Nachweis für die Kostenträger. Sie umfasst (seit 01.01.2022) eine zweiseitige Unterschriftenliste für 60 Teilnahmen sowie das Abrechnungsblatt.
Das Ergänzungsblatt ist nicht notwendig da digital nach §302 übermittelt wird.
Teilnahmebestätigung ausfüllen
Gewöhnlich
gelten die vorgefertigten Dokumente sowie die Pflicht zur elektronischen
Datenübermittlung der Vdek. Einige Kostenträger wie die AOK Bayern, die
Deutsche Rentenversicherung oder die Betriebskrankenkasse, haben eigene
Teilnahmebestätigungen.
Je nach Kostenträger können sich die Vorgaben
unterscheiden, weshalb Sie darauf achten müssen, was jeweils vorgegeben wird.
Die Angebotsnummer (Angebots-ID) ist nur bei der AOK Rheinland-Hamburg
sowie der Knappschaft auszufüllen. Für alle anderen Kostenträger ist dieses
Feld zu ignorieren.
Das Abrechnungsblatt ist bei einer Zwischen- bzw.
Endabrechnung einzureichen.
Eine Zwischenabrechnung liegt dann vor, wenn Rehasportler
noch nicht alle Einheiten absolviert haben und weiterhin am Rehasport
teilnehmen.
Eine Endabrechnung ist fällig, wenn der Genehmigungszeitraum
abgelaufen ist oder das Training vorzeitig abgebrochen wurde (z.B. Wegzug,
Todesfall, etc.). Sie geht gleichzeitig mit der Beendigung der
Teilnahme einher. Dabei ist es nicht relevant, ob alle Einheiten abtrainiert
wurden.
Digitale Unterschriften für die Leistungsnachweise und Teilnahmen gelten ebenfalls.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Antragsformular 56 maßgeblich für die Rehasport Abrechnung.
Mindestteilnahmen bzw. Zeiträume für eine Zwischenabrechnung sind dabei nicht fest vorgegeben.
Bei einer Rehasport Abrechnung mit der Deutschen Rentenversicherung, gilt das Formular G0850, welches einen Leistungsumfang von 6 Monaten umfasst.
Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich einmal, durch die finale Endabrechnung. Folglich sind keine Zwischenabrechnungen möglich.