Umgang mit Fehltagen bei der DRV

Umgang mit Fehltagen bei der DRV

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können bis zu drei unentschuldigte Fehltage bezahlt werden. Diese Regelung ermöglicht es, dass auch in Fällen, in denen Patienten nicht an den vereinbarten Therapiezeiten teilnehmen, eine finanzielle Entschädigung erfolgt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Anzahl der Tage in der Verordnung und im Therapieplan korrekt verwalten, um bezahlte Fehltage ordnungsgemäß zu erfassen und zu melden, ohne dass diese in die Auswertung der Belegung einfließen.

 

In VivoInform ist es entscheidend, dass die Anzahl der Tage in der Verordnung mit der Anzahl der Tage im Therapieplan übereinstimmt.
Die Anwesenheitstage setzen sich aus der Summe der Tage in der Verordnung und den Reha-Tagen im Therapieplan zusammen.

Um Unterbrechungstage zu melden, sollten Sie eine Zusatzleistung anlegen, die bei der Abrechnungsvorbereitung den entsprechenden Terminen hinzugefügt wird.
Zunächst ist es erforderlich, eine weitere Leistung unter dem Menüpunkt „Leistungen“ anzulegen, die die gleiche Positionsnummer wie der eigentliche Tagessatz hat.



Diese Leistung wird in der Verordnung als Zusatzleistung entsprechend hinterlegt.

Als Positionstext wird das Datum der Fehltage mit aufgeführt.

 

Beispiel:

20 Tage Therapie und 2 Tage Unterbrechung

Wenn beispielsweise 20 Tage Therapie und 2 Tage Unterbrechung vorliegen, werden die 20 Tage in der Verordnungsmaske als Anzahl bei der Hauptleistung eingetragen.

In den Zusatzleistungen wird eine Position für die Unterbrechung mit den entsprechenden Tagen als Positionstext und der Menge 2 angegeben.

Dadurch ergibt sich, dass die Summe der Tage in der Entlassungsmeldung höher ist als die Anzahl der Reha-Tage.

Info
Wichtig ist, dass Sie nur eine Zusatzposition anlegen und nicht für jede Unterbrechung eine eigenständige Zusatzposition hinterlegen.


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