Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können bis zu
drei unentschuldigte Fehltage bezahlt werden. Diese Regelung ermöglicht es,
dass auch in Fällen, in denen Patienten nicht an den vereinbarten
Therapiezeiten teilnehmen, eine finanzielle Entschädigung erfolgt.
In diesem
Artikel erfahren Sie, wie Sie die Anzahl der Tage in der Verordnung und im
Therapieplan korrekt verwalten, um bezahlte Fehltage ordnungsgemäß zu erfassen
und zu melden, ohne dass diese in die Auswertung der Belegung einfließen.
In VivoInform ist es entscheidend, dass die Anzahl der Tage
in der Verordnung mit der Anzahl der Tage im Therapieplan übereinstimmt.
Die Anwesenheitstage setzen sich aus der Summe der Tage in
der Verordnung und den Reha-Tagen im Therapieplan zusammen.
Um Unterbrechungstage zu melden, sollten Sie eine
Zusatzleistung anlegen, die bei der Abrechnungsvorbereitung den entsprechenden
Terminen hinzugefügt wird.
Zunächst ist es erforderlich, eine weitere Leistung unter
dem Menüpunkt „Leistungen“ anzulegen, die die gleiche Positionsnummer wie der
eigentliche Tagessatz hat.
Diese Leistung wird in der Verordnung als Zusatzleistung
entsprechend hinterlegt.
Als Positionstext wird das Datum der Fehltage mit aufgeführt.
Beispiel:
20 Tage Therapie und 2 Tage Unterbrechung
Wenn beispielsweise 20 Tage Therapie und 2 Tage
Unterbrechung vorliegen, werden die 20 Tage in der Verordnungsmaske als Anzahl
bei der Hauptleistung eingetragen.
In den Zusatzleistungen wird eine Position für die Unterbrechung mit den
entsprechenden Tagen als Positionstext und der Menge 2 angegeben.
Dadurch ergibt sich, dass die Summe der Tage in der Entlassungsmeldung höher
ist als die Anzahl der Reha-Tage.
Wichtig ist, dass Sie nur eine Zusatzposition anlegen und
nicht für jede Unterbrechung eine eigenständige Zusatzposition hinterlegen.