Zuzahlungsdaten bei einer Leistung hinterlegen

Zuzahlungsdaten bei einer Leistung hinterlegen



Um eine gewünschte Leistung als zuzahlungsfähig zu markieren, müssen verschiedene Einstellungen in der Leistungsverwaltung getätigt werden:

1) Die Verordnung muss „abrechenbar“ sein. Nur Verordnungen, die dieses Attribut besitzen, können als Leistung in einer Verordnungsmaske ausgewählt werden und nur in der Verordnungsmaske ist es möglich, eine Zuzahlung zu erstellen.



2) Es muss bei der Leistung eine Zuzahlungsart ausgewählt sein




Die Zuzahlungsarten unterscheiden sich wie folgt:
  • Fixer Wert:  Pro Verordnung wird ein fixer Wert für die Zuzahlung berechnet. Dieser kann im Feld „Fixe Zuzahlung“ eingetragen werden. Dieser Wert ist unabhängig von der Anzahl der Behandlungen.
  • Fixer Wert je Anzahl:  Pro Verordnung wird ein fixer Wert für die Zuzahlung berechnet. Dieser kann im Feld „Fixe Zuzahlung“ eingetragen werden. Der Wert ist abhängig von der Anzahl der Behandlungen.
  • Prozentualer Anteil:
  • Zuzahlung nach §32 SGB V für Heilmittel:  Zuzahlungsmodell: immer 10 € Pauschale pro Verordnung + 10 % des Rezeptwertes. Beispiel: 6 x KG mit Rezeptwert 60 €. Zuzahlung bei 6 x KG: 16 €; die Zuzahlung wird automatisch vom System berechnet.
  • Zuzahlung nach §32 SGB V für Rehabilitationseinrichtungen:  Pro Jahr muss jeder Patient pro Tag im Krankenhaus 10 € zahlen. Die maximale Anzahl an Tagen ist 28. Beispiel: Patient macht 15 Tage eine Reha und war 0 Tage im Krankenhaus. Zuzahlungsbetrag: 15 Tage x 10 = 150 €; diese Zuzahlungsart ist nur im Verordnungswizard Nummer 3 verfügbar. Der Nutzer muss hier im Feld „Anzahl Zuzahlungstage“ die Anzahl der Tage hinterlegen, für die der Patient noch eine Zuzahlung leisten muss.
  • Keine:  Es existiert keine Zuzahlung.
3) Die letzte Einstellung, die vorgenommen werden muss, ist die Kennzeichnung für die jeweilige Preisgruppe. Sie können für jede Preisgruppe individuell bestimmen, ob diese zuzahlungspflichtig ist oder nicht.

Öffnen Sie hierzu die jeweilige Preisgruppe und setzen Sie den Haken bei „Zuzahlungspflichtig“:




Sie haben nun alle notwendigen Einstellungen hinterlegt und können theoretisch eine Zuzahlung für eine Verordnung erstellen.