Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und auch die Rehabilitationszentren können in diesem Zuge angeschlossen werden, jedoch besteht für die Rehabilitationszentren noch keine Pflicht. Dieser Artikel bietet Ihnen eine strukturierte Anleitung zur Anbindung an die TI, die wichtigsten Schritte und Aspekte, die Sie beachten sollten.
WICHTIG: Sie müssen je IK Nummer einen Heilmittelberufsausweis und einen Praxisausweis vorliegen haben. Der Mitarbeiter muss die Berechtigung haben in diesem Bereich Patienten zu behandeln, also ein Physiotherapeut für die Physiotherapie, oder für die Reha ein Arzt, Krankenschwester, Physiotherapeut, Ergotherapeut...
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres Netzwerk, das den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen medizinischen Einrichtungen ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise die elektronische Patientenakte und das E-Rezept. Im Gegensatz zum öffentlichen Internet gewährleistet die TI eine nachvollziehbare Zugriffssteuerung auf sensible Informationen.
Schritte zur Anbindung an die TI
Schritt 1: Beantragung der BundID
Um sich im digitalen Gesundheitswesen zu registrieren, benötigen Sie zunächst eine BundID. Diese Identifikationsnummer ist Voraussetzung für die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA).
- Antrag stellen: Beantragen Sie die BundID vor der Beantragung des eHBAs über den folgenden Link:
BundID
Schritt 2: Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Der eHBA ist notwendig, um als Therapeut auf Gesundheitsdaten zugreifen zu können. Er wird von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ausgestellt, nachdem Ihre Berechtigung im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) geprüft wurde.
- Wichtige Punkte:
- Kosten: 40 Euro Verwaltungsgebühr für die Prüfung durch das eGBR.
- BundID: Bei der Beantragung des eHBAs müssen Sie Ihre BundID angeben.
- Berufsurkunde: Eine entsprechende Berufsurkunde ist erforderlich.
Nach Abschluss des Antrags müssen Sie den eHBA bei einem der folgenden Vertrauensdiensteanbieter (VDA) drucken lassen:
Schritt 3: Praxisausweis (SMC-B Karte)
Zusätzlich zum eHBA benötigen Sie eine SMC-B Karte, um Zugang zur TI zu erhalten. Diese Karte bestätigt, dass Sie aktiv als Therapeut arbeiten.
- Wichtige Punkte:
- Kosten: 40 Euro für die SMC-B Karte.
- Keine zusätzliche Berufsurkunde erforderlich.
Schritt 4: TI-Anbieter
Der letzte Schritt besteht darin, Ihre Praxis über VivoInform in Kombination mit einem TI-Anbieter an die TI anzuschließen und zertifizierte Kartenlesegeräte zu installieren.
Fazit: Die Anbindung an die Telematik Infrastruktur ist ein entscheidender Schritt für Ihre Praxis. Durch die rechtzeitige Beantragung der BundID, des eHBAs und der SMC-B Karte sowie die Kontaktaufnahme zu VivoInform für die Integration mit dem TI-Anbieter stellen Sie sicher, dass Sie fristgerecht und effizient an das Gesundheitsnetzwerk angeschlossen werden.