Es ist möglich, eine Rechnung nur teilweise zu stornieren. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn Sie bei der Abrechnung eine Sammelrechnung erstellt haben. Eine teilweise Stornierung ist z.B. sinnvoll, wenn von einer MLA-Sammelrechnung eine Verordnung wieder vom Kostenträger zurückgesendet wird und Sie nur diese eine Verordnung erneut abrechnen müssen. Damit eine erneute Abrechnung möglich ist, muss die Verordnung jedoch erst storniert werden. Die komplette Stornierung (
wie hier beschrieben) hätte den Nachteil, dass auch die Verordnungen storniert werden, welche korrekt abgerechnet wurden.
Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit eine komplette Rechnung mit mehreren Verordnungen, nur teilweise zu stornieren. Gehen Sie hierfür wie folgt vor:
1) Gehen Sie zur Funktion „Verordnungen abgerechnet“.
2) Rufen Sie die Verordnung auf, welche Sie stornieren möchten
und öffnen diese mit einem Doppelklick.Anmerkung: Wenn Sie mehr als eine Verordnung aus einer Rechnung stornieren, rufen Sie die Verordnungen nacheinander auf!
3) Klicken Sie im Funktionsmenü auf die Registerkarte „Abrechnung“:
4) Wählen Sie hier den Knopf „Abrechnung stornieren“:
Das System wird nach einer Bestätigung fragen. Klicken Sie auf „Ja“, wenn Sie die Stornierung durchführen möchten.
5) Nach der Stornierung erscheint eine Gutschrift. Drucken Sie diese bei Bedarf für Ihre Unterlagen und die Ihres Kunden aus. Diese Gutschrift können Sie sich auch nach dem Schließen jederzeit über die Funktion „Journal Buchung“ wieder aufrufen.
6) Die Verordnung ist nun storniert und kann korrigiert sowie erneut zur Abrechnung vorbereitet werden. Im Buchungsjournal wird angezeigt, dass die Gesamtrechnung nun teilweise storniert ist.
Es ist möglich eine Abrechnungskorrektur in den Heilmittelverordnungen vorzunehmen.
Hierzu muss jede Verordnung einzeln aufgerufen werden, auch wenn es eine Verordnung aus einer Sammelabrechnung betrifft.
Dieses kann man entweder direkt über den Patienten in der Patientenverwaltung machen oder über Verordnungen und dort unter Verordnungen (abgerechnet).
In der Liste der "abgerechneten Verordnungen" kann dann die Rechnungsnummer eingegeben werden um alle Verordnungen zu filtern.
Gehen Sie in der jeweiligen Verordnung in der Funktionsfläche auf "Erweitert" und wählen hier den "MLA Korrekturprozess" aus.
Nach dem der MLA Korrekturprozesses ausgewählt wurde, öffnet sich ein neues Fenster.
In dieser Maske können Sie nun auswählen welche Art von Korrektur Sie vornehmen möchten.
Neue Korrektur: Wenn sie etwas in der Verordnung korrigieren müssen, Sie eine Absetzung haben oder Termine nicht mit angegeben haben, wählen Sie bitte "Neue Korrektur" aus.
Neue Nachforderung: Haben Sie vergessen ein Leistung komplett mit abzurechnen/anzugeben, können Sie dieses hierüber nachfordern.
Neue Zuzahlungsforderung: wird gestellt, wenn der Patient seine Zuzahlung oder Rechnung nicht bezahlt hat und Sie diese bei der Kasse nachfordern möchten.
Bei einer Zuzahlungsforderung an die Kasse sollte der Patient das Forderungsmanagement unterschrieben haben, sonst kann es sein, dass die Kassen die Zuzahlung nicht übernehmen.
Bei einer Rechnungskürzung muss keine Korrektur erfolgen. Hier muss nur der Betrag ausgebucht werden.
Bei einer Absetzung, ist der der Vorgang für die Kasse abgeschlossen. Hier muss mit der Kasse Kontakt aufgenommen werden, ob eine Möglichkeit besteht eine Korrektur einzureichen.
Korrektur
Bei einer neuen Korrektur werden die Daten vom Patienten (1) automatisch übernommen.
Als nächstes wird die Korrektur eingetragen.
Wichtig ist hierbei, dass die Termine und die Leistungen immer hinterlegt werden müssen, auch wenn an diesen keine Korrektur vorgenommen wurde!
Aus diesen Daten (Termine und Leistung) wird im Anschluss die Korrekturrechnung erstellt.
Die Termine können entweder manuell oder über den Button "Termine von Abrechnung übernehmen" eingefügt werden.
Nachdem alles ausgefüllt wurde, wird der Korrekturprozess über speichern und schließen beendet.
Abschließend muss der erstellte Prozess, unter MLA Korrekturprozess, per Doppelklick ausgewählt und versendet werden.
Eine Korrektur wird immer mit dem Verarbeitungskennzeichen 04 (VK04) versendet.
Nachforderung
Bei einer Nachforderung öffnet sich folgendes Fenster:
Ist der Patient Zuzahlungspflichtig, kann über den Haken "pauschale Zuzahlung 10€ zwingend hinzufügen", die Pauschale mit hinzugefügt werden.
Hier ist lediglich die zu korrigierende Leistung (Leistung die vergessen wurde mit anzugeben) einzutragen sowie die Termine zur Leistung.
Bei Betrag Korrektur kommt der Betrag rein, den Sie für diesen Termin anteilig bekommen.
Ist der Patient zuzahlungspflichtig, wird der Anteil der Zuzahlung für diesen Termin bei Betrag Zuzahlung eingetragen.
Nachdem alles ausgefüllt wurde, wird der Korrekturprozess über speichern und schließen beendet.
Abschließend muss der erstellte Prozess, unter MLA Korrekturprozess, per Doppelklick ausgewählt und versendet werden.
Eine Nachforderung wird immer mit dem Verarbeitungskennzeichen 02 (VK02) versendet.
Zuzahlungsforderung
Wählen Sie die Zuzahlungsforderung aus, öffnet sich das nachfolgende Fenster.
Hier können Sie, wenn es zutrifft, den Harken bei Zuzahlung trotz Befreiung abgerechnet setzen und noch eine Mitteilung übermitteln.
Der Vordruck "erfolgloser Einzug der Zuzahlung" ist ebenfalls auszufüllen.
Nachdem alles ausgefüllt wurde, wird der Korrekturprozess über speichern und schließen beendet.
Abschließend muss der erstellte Prozess, unter MLA Korrekturprozess, per Doppelklick ausgewählt und versendet werden.
Haben Sie bereits eine Zuzahlungsrechnung an den Patienten gestellt, stornieren Sie diese bitte nicht. Die Rechnung muss als Verlustrechnung in der OPOS ausgebucht werden.
Eine Zuzahlungsforderung wird immer mit dem Verarbeitungskennzeichen 03 (VK03) versendet.